Allgemeine Fragen
+ Kann ich einfach vorbeikommen oder brauche ich ein Termin?
Um uns für jedes Fahrzeug genügend Zeit nehmen zu können, sowie eine täglich optimale
Kapazitätsauslastung zu erreichen, benötigen wir eine sorgfältige Tagesplanung.
Daher ist eine Terminvergabe zwingend erforderlich.
Für Kurzentschlossene, die also spontan ihr Fahrzeug gereinigt bekommen wollen,
weil das Wetter gerade schön ist, können wir so kurzfristig leider nichts tun.
+ Wie schnell bekomme ich ein Termin?
Dies ist absolut unterschiedlich. Schonmal ist es in 1-2 Tagen möglich.
Ebenso gibt es aber Spitzenzeiten in denen wir eine Vorlaufzeit von bis zu 2 Wochen erreichen.
Bitte berücksichtigen Sie das eventuell bei Ihrer Planung, falls Ihr Fahrzeug termingerecht an ein
Leasingunternehmen zurückgehen muss.
+ Was mache ich, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitten wir so früh wie möglich um kurze telefonische Absage,
damit wir den Termin noch anderweitig vergeben können.
+ Was mach ich, wenn ich erst später als vereinbart kommen kann?
Wenn Sie es nicht anders einrichten können und später kommen müssen, bitten wir Sie, uns dies
kurz telefonisch mitzuteilen, damit wir den Termin noch freihalten können
(sofern dies bei unserer Tagesplanung dann noch möglich ist).
Ansonsten gilt: spätestens eine halbe Stunde nach der vereinbarten Uhrzeit verfällt der Termin.
(dies gilt generell bei Nichterscheinen bzw. ohne vorherige Benachrichtigung)
Der Termin wird anderweitig vergeben und es ist keine Aufbereitung an diesem Tag mehr möglich.
+ Wie lange dauert die Aufbereitung?
Das hängt grundsätzlich von folgenden Faktoren ab:
- Umfang der auszuführenden Leistungen
- dem Fahrzeugzustand (Verschmutzugsgrad)
- unserer Tagesauslastung (z.B. andere bereits vorhandene Eilaufträge; vorhandene Zeitpuffer)
In der Regel nicht länger als einen Tag. Den oben genannten Faktoren nach zwischen 3-10 Stunden.
(außer in Verbindung mit einer Ozonbehandlung)
Da unsere Arbeiten mehrere Stunden in Anspruch nehmen, haben wir keine geeignete Wartemöglichkeit für Kunden.
+ Bekomme ich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung?
Nein, dies bieten wir nicht an. Bedarf bzw. Nachfrage besteht erfahrungsgemäß nur bei Privatkunden und
dazu noch bei relativ wenigen. Unser Auftragsvolumen besteht jedoch zu 90 % aus Gewerbekunden
(Autohäusern, Leasinggesellschaften, Fuhrparkflotten großer Unternehmen).
Bedingt durch den geringen Anteil an Privatkunden bestünden lange Standzeiten ohne möglichen Einsatz.
Um dennoch genügende Kostendeckung der laufenden Fixkosten zu erreichen, wäre der Verleih vermutlich
teurer als die Aufbereitung und somit für den Kunden nicht rentabel.
+ Warum bekomme ich telefonisch oder per email keine Festpreiszusagen?
Es ist notwendig, dass wir Ihr Fahrzeug vor Ort begutachten können, um den Umfang der Arbeiten einschätzen zu können.
Gerade bei Polierarbeiten ist es nicht möglich telefonische Auskünfte zu geben, welche Lackbehandlung Ihr Auto benötigt.
Auch eventueller Mehraufwand durch starke Verschmutzungen im Innenraum ist für uns durch´s Telefon nicht ersichtlich,
daher können wir keine bindenden Preise erteilen. Dafür können Sie sich gerne bei uns vor Ort beraten lassen.
+ Wann kann ich mich beraten lassen, was die Aufbereitung kostet?
Unsere Öffnungszeiten variieren je nach Auftragsvolumen und sind nicht bindend.
Manchmal kommen auch noch unvorhersehbare dringende Auswärtstermine dazu,
wonach unsere Betriebsstätte dann geschlossen ist.
Zu folgenden Zeiten ist generell ein Aufbereiter vor Ort, der Sie eingehend beraten kann:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Telefonische Voranmeldungen zwecks Beratung vor Ort nehmen wir gerne entgegen.
+ Bekomme ich ein Kostenvoranschlag / Angebot in Schriftform?
Gerne erstellen wir Ihnen nach Begutachtung Ihres Fahrzeuges ein Angebot oder im Falle eines
Versicherungsschadens ein Kostenvoranschlag. Dieser ist ab dem Ausstellungsdatum 30 Tage lang gültig.
Sollte es jedoch innerhalb dieser Gültigkeitsfrist zu erheblicher Mehrverschmutzung bzw. Verschlimmerung
des Fahrzeugzustands kommen, behalten wir uns eine Kostenabweichung bzw. Auftragsablehnung vor.
Desöfteren erhalten wir telefonische Anfragen, ob wir in einem Versicherungsfall schon vorab eine Rechnung
erstellen könnten. Dabei hat der Kunde auch meist eine sehr konkrete Höhe im Sinn und wenig Interesse daran
uns sein Schaden vorzuführen. Mit dieser Rechnung möchte er gerne mit der Versicherung abrechnen.
Nun folgendes zu dieser Art "Schein" Rechnung:
Wir erstellen weder eine Rechnung über Leisungen, die wir nicht erbracht haben, noch ein Kostenvoranschlag,
wenn wir das Fahrzeug / Schaden nicht begutachtet haben.
Zudem bestimmen immernoch wir die Höhe / Ausmaß der nötigen Arbeiten und nicht, was der Kunde von der
Versicherung gerne hätte.
OHNE Leistung - KEINE Rechnung
OHNE Begutachtung - KEIN Kostenvoranschlag (über diesen kann man auch abrechnen)
Bitte sehen Sie künftig von derart Anfragen ab!
+ Was sollte ich vor Abgabe des Fahrzeuges beachten?
Es erleichtert uns unsere Arbeit enorm, wenn Sie Ihr Auto möglichst leerräumen.
Nicht selten finden wir absolut vollgepackte Kofferräume in denen alles drin ist (angefangen bei der Golfausrüstung
bis hin zum Leergut mehrer Monate).
Aus Zeit- u. Platzgründen können wir nicht alle Sachen immer aus- u. einräumen.
Daher ist es uns wichtig, dass Sie nur Sachen der täglichen Verwendung im Fahrzeug lassen,
ansonsten kann dort nicht sorgfältig gereinigt werden.
Bitte lösen / schnallen Sie eventuell vorhandene Kindersitze ab.
Sie sollten zumindest leicht herauszunehmen sein, damit überall eine gründlichen Reinigung möglich ist.
Aus Sicherheitsgründen werden von uns auch keine Sitze wieder montiert.
+ Wie kann ich bei Ihnen bezahlen?
Wir nehmen nur Bargeld entgegen und akzeptieren keine Scheine größer als Einhundert Euro.
Es ist keine Kartenzahlung bei uns möglich. Aufgrund von zuvielen ausstehenden Rechnungen
in der Vergangenheit ist auch keine Zahlung per Überweisung mehr möglich.
Spezifische Fragen zu unseren Dienstleistungen
+ Welche Erfolgsaussichten hat eine Ozonbehandlung (Geruchsbeseitigung mit Sauerstoff)?
Die Ozonbehandlung hat absolut hervorragende Erfolgsaussichten in der dauerhaften Geruchsvernichtung
(im Vergleich zu herkömmlichen Geruchsvernichtern in Sprühform), wenn einige entscheidende Faktoren befolgt werden.
Die Grundregel ist: Die Ursache für den Geruch muß vor der Behandlung beseitigt werden.
Im Nachfolgenden erfahren Sie weitere Einzelheiten zur Bekämpfung der Ursache.
Bei Zigarettenrauch muß eine gründliche Reinigung des gesamten Innenraums durchgeführt werden,
sodass sich kein Nikotin mehr am Interieur befindet (dazu zählt auch oftmals Polsterreinigung/Lederreinigung
und definitiv Himmelreinigung, da der Qualm immer hochsteigt und sich dort absetzt).
Bei Hundegeruch müssen soweit wie nur möglich alle Hundehaare entfernt werden. Problematisch wird es bei
Unmengen von Haaren, welche sich eventuell unter dem Teppich befinden, nicht sichtbar sind und deshalb nicht
entfernt werden können. Diese können nach geraumer Zeit wieder Geruchsmoleküle bilden.
Erbrochenes / Ausgelaufenes (Milchprodukte) sollten unverzüglich entfernt werden, damit so wenig wie nur
möglich in Textilien einzieht oder gar durchsickert. Eine Reinigung und Desinfizierung der Stelle ist zwingend erforderlich.
Bei Eindringen der Flüssigkeit in die Polsterung sind uns hier erfahrungsgemäß deutliche Grenzen gesetzt,
da sich das Innenleben (Schaumstoff) des Sitzes nicht ausreichend bis in die tiefsten Poren reinigen läßt.
Befindet sich einmal die Flüssigkeit in den feinen Poren des Schaumstoffs, ist selbst bei Sitzen ohne Elektronik
(Sitzheizung / Höhenverstellung) oder Seitenairbags eine Reinigung durch Hochdruck nur mäßig und kann sogar
den Schaumstoff beschädigen.
Durch verbleibende Restbestände bilden sich ständig neue Bakterien und damit wieder Geruch.
Bei Schimmel im Innenraum ist vorerst herauszufinden wodurch der Schimmel verursacht wird. Bei sich durch
Feuchtigkeit bildenden Schimmel muß die Stelle der eventuellen Wassereinbrüche ausgemacht und von einer Werkstatt
beseitigt werden. Daraufhin muß der sich oberflächlich befindliche Schimmel durch eine Desinfektionsreinigung
beseitigt werden.
Auch wenn nur im Kofferraum Schimmel sichtbar ist, können sich mikroskopisch winzige Schimmelsporen bereits
im gesamten Innenraum angesiedelt haben, jedoch noch nicht blüten. Daher ist es empfehlenswert die gesamten
Armaturen einer Desinfektionsreinigung zu unterziehen. Zugenüge gibt es Hohlräume und Stellen, die für
eine Reinigung nicht zugänglich sind, hierbei schafft die Ozonbehandlung abhilfe.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, in welchen Fällen wir Erfolg hatten und in welchen nicht:
(Übersicht beinhaltet nur Behandlungen seit Dokumentation / ausführlichen Erfassung) Stand 07/2010
| Geruch |
durchgef. Behandlungen |
erfolgereich |
nicht erfolgreich |
Erfolgsquote % |
| Zigaretten |
66 |
64 |
2* |
97 % |
| Hund |
32 |
28 |
4** |
88 % |
| moddrig feucht |
8 |
8 |
0 |
100 % |
| Schimmelbefall im ges. Innenraum |
6 |
6 |
0 |
100 % |
| Erbrochenes |
2 |
2 |
0 |
100 % |
| Ausgelaufenes |
5 |
4 |
1*** |
80 % |
| undefinierbarer Gestank |
11 |
11 |
0 |
100 % |
| Diverses (Motten; Brand; Kot) |
4 |
4 |
0 |
100 % |
Ausgehend von allen Behandlungen erreichen wir eine durchschnittliche Erfolgsquote von rund 95 %.
Wobei die Gründe für eine nicht erfolgreiche Behandlung sich eindeutig minimieren lassen, indem man sorgfältige Vorarbeit leistet.
Ausschlaggebende Gründe für die nicht erfolgreiche Behandlung:
* Beide Fahrzeuge waren vor der Behandlung nicht sauber (wurden im Autohaus durch deren eigenen Aufbereiter vorgereinigt)
Erst nach einer nachträglichen Reinigung durch uns und einer erneuten Nachbehandlung wurde der Geruch beseitigt
** 3 von 4 Fahrzeugen waren vor Behandlung nicht gründlich gesaugt, selbst oberflächlich noch Haare sichtbar
(wurden im Autohaus durch deren eigenen Aufbereiter gereinigt)
1 von 4 Fahrzeugen hatte Unmengen an Hundehaaren unter dem Teppich, die nicht entfernt werden konnten
*** Milchprodukt in erheblicher Menge durch gesamte Polsterung durchgesickert
+ Was soll ich vor einer Ozonbehandlung beachten?
Entfernen Sie bitte jegliche sich im Fahrzeug befindlichen Lebensmittel / Getränke / Süßigkeiten etc.,
die Sie noch verzehren wollen.
Ebenso evtl. vorhandene Wunderbäume, Duftsäckchen oder ähnliche Duftspender sollten entfernt werden,
da diese durch die Behandlung geruchsneutral / unbrauchbar werden.
+ Ist die Reinigung bei Polstern oder Himmel auch stellenweise möglich?
Teilbehandlungen bei Polstersitzen sind grundsätzlich möglich. Sollte nur eine Sitzfläche Flecken oder Verschmutzungen
aufweisen, wird dementsprechend nur die einzelne Sitzfläche behandelt.
Auch bei nur einem Fleck auf der Sitzfläche, muss dennoch die gesamte Sitzfläche behandelt werden
um Ränderbildung zu vermeiden.
Bei der Himmelreinigung ist dies nicht so einfach. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, ob Teilbehandlungen
erfolgreich sind. Hat man nur stellenweise leichte Verschmutzungen und ist der restliche Himmel sehr sauber,
ist dies meist möglich.
Bei Raucherfahrzeugen eignet sich dies nicht, da man sofort den Unterschied zwischen der gesäuberten Stelle
und dem restlichen unbehandelten Himmel deutlich erkennen kann.
Dazu berät Sie gerne ein Aufbereiter vor Ort.